Gleichbehandlungsprogramm

Gemäß § 8 Abs. 5 EnWG hat die Köthen Energie GmbH ein Gleichbehandlungsprogramm aufgestellt, um eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebes zu gewährleisten. Die Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms wird durch den Gleichbehandlungsbeauftragten Herrn Funk überwacht.

Das Gleichbehandlungsprogramm der Köthen Energie GmbH  gilt auch für die Köthen Energie Netz GmbH.

Auf folgendem Link finden Sie den aktuellen Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramm der Köthen Energie GmbH

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Bericht 2010 / Organigramm

Bericht 2009

Bericht 2005-2006