Förderung Ladestation: Alles, was Sie wissen müssen

Elektromobilität gewinnt zunehmend an Bedeutung. Elektrofahrzeuge sind leiser, effizienter und umweltfreundlicher als Autos mit Verbrennungsmotor. Damit sich möglichst viele für ein E-Auto entscheiden, braucht es eine verlässliche Ladeinfrastruktur. Genau deshalb unterstützt der Staat den Ausbau von Ladestationen mit attraktiven Förderprogrammen.

Aber: Welche Programme sind aktuell aktiv? Wo lohnt sich ein Antrag? Und wie sieht die Situation speziell in Sachsen-Anhalt aus? In diesem Beitrag erhalten Sie alle Antworten auf Ihre Fragen rund um Förderprogramme für Ladestationen. Kurz, verständlich und praxisnah erklärt.

Schnelleinstieg

Was bedeutet die Förderung einer Ladestation?

Die Förderung von Ladestationen bezeichnet die finanzielle Unterstützung für den Kauf, die Installation und den Betrieb von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge. Sie richtet sich vor allem an Unternehmen, Kommunen und Organisationen, während für Privatpersonen aktuell auf Landesebene keine direkten Förderungen verfügbar sind.
Ziel der Förderung ist es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu beschleunigen und Elektromobilität einfacher und kostengünstiger zugänglich zu machen.

Vorteile der Förderung von Ladestationen

  • Reduzierung der Anschaffungskosten: Zuschüsse senken die Investitionssumme für Ladepunkte
  • Finanzielle Unterstützung für Installation und Betrieb
  • Beitrag zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität
  • Erhöhung der Attraktivität für Kunden, Mitarbeiter oder Gäste

Förderung Ladestation: Welche Arten sind förderfähig?

Nicht jede Ladestation kann automatisch gefördert werden; die Fördermittel stehen nur für bestimmte Arten von Ladeinfrastruktur zur Verfügung, die die jeweiligen technischen Voraussetzungen erfüllen.
Förderfähige Ladestationen sind:

  • AC-Ladestationen (Wechselstrom): Für private Nutzung, Ladeleistung meist 3,7–22 kW
  • DC-Ladestationen (Gleichstrom/Schnellladen): Hohe Ladeleistung, meist für öffentliche oder gewerbliche Nutzung
  • Wallboxen: Kompakte Stationen für Garagen oder Hauswände
  • Ladesäulen: Freistehende, oft öffentlich zugängliche Ladepunkte

Hinweis: Förderprogramme schreiben technische Voraussetzungen vor, z. B. Sicherheitszertifikate, Netzanschluss oder Mindestleistung.

Voraussetzungen für die Förderung

Damit eine Förderung erfolgreich beantragt werden kann, müssen einige Kriterien erfüllt sein:

  1. Zertifizierter Fachbetrieb: Installation durch qualifizierte Elektriker
  2. Förderfähige Ladestation: AC- oder DC-Ladestation, die technischen Vorgaben entspricht
  3. Öffentlich zugänglich (oft bei Landesprogrammen): Mindestens 24/7 erreichbar
  4. Antrag vor Installation: Genehmigung vor Beginn der Maßnahme erforderlich

Welche Förderprogramme für Ladestationen gibt es?

Der Fördermarkt für Elektromobilität in Deutschland ist sehr dynamisch. Einige Programme sind aktuell verfügbar, andere pausieren oder starten in neuen Runden. Hier ein Überblick:

1. KfW-Förderung für private Wallboxen (nicht aktiv)

Die KfW-Förderung 440 war eines der beliebtesten Programme für private Haushalte, die eine Wallbox installieren wollten. Gefördert wurden Wallboxen mit bis zu 900 € pro Ladepunkt. Die Voraussetzung war, dass der Einbau durch einen Fachbetrieb erfolgte und die Wallbox bestimmte technische Standards erfüllte.

Aktueller Stand: Seit 2024 ist das KfW-Programm 440 vollständig ausgeschöpft und wird nicht fortgeführt. Auch für 2025 sind keine neuen Fördermittel für private Wallboxen vorgesehen, da der Fokus der Bundesregierung nun stärker auf öffentliche Ladeinfrastruktur und gewerbliche Projekte liegt.

Trotzdem bieten einige Bundesländer und Kommunen weiterhin Zuschüsse an. Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen von „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ den Kauf, Einbau und Anschluss privater Ladepunkt. Auch in Baden-Württemberg, Castrop-Rauxel, Düsseldorf, Frankfurt/Oder, Konstanz, Limburg, Mainz und München gibt es regionale Förderprogramme, die in der Höhe und Bedingungen variieren.

2. Bundesförderung für Ladeinfrastruktur (BFL) (teilweise aktiv)

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert weiterhin Ladeinfrastrukturprojekte, vor allem wenn die Ladepunkte öffentlich zugänglich sind.

  • Gefördert werden AC- und DC-Ladestationen, inklusive Netzanschluss und Installation.
  • Die Zuschüsse betragen bis zu 70 % der Investitionskosten.
  • Zielgruppen: Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen.

Aktueller Stand: Die Förderung erfolgt über sogenannte „Förderaufrufe“. Sie starten und enden zu bestimmten Terminen. Momentan sind keine allgemeinen Aufrufe offen, allerdings gibt es spezielle Ausschreibungen, die sich an bestimmte Zielgruppen richten (z. B. Flottenbetreiber oder Gemeinden).

3. Landes- und Kommunalförderungen

Einige Bundesländer und Städte bieten zusätzliche Förderungen, z. B. direkte Zuschüsse oder Steuervergünstigungen. Die Förderbedingungen unterscheiden sich regional.

Tipp: Vor Antragstellung immer lokale Förderportale prüfen, um alle Möglichkeiten zu nutzen.

4. Förderung Ladestation in Sachsen-Anhalt – öffentlich zugängliche Ladepunkte (aktiv)

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt den Ausbau öffentlich zugänglicher Ladepunkte für Elektrofahrzeuge. Gefördert werden sowohl Normalladepunkte (3,7–22 kW) als auch Schnellladepunkte (>22 kW), inklusive Beschaffung, Montage, Installation und Netzanschluss. Die Zuschüsse hängen von der Ladeleistung und dem Netzanschluss ab: Für Schnellladepunkte können Sie bis zu 20.000 € erhalten, für Mittelspannungsanschlüsse bis zu 100.000 €. Maximal werden dabei 60 % der förderfähigen Kosten übernommen.

Aktueller Stand: Aktuell ist das Förderprogramm des Landes Sachsen-Anhalt für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur aktiv. Es unterstützt die Errichtung neuer Ladepunkte sowie die Modernisierung bestehender Anlagen. Die Förderung wird in separaten Förderrunden mit festgelegten Stichtagen vergeben, die im Internet veröffentlicht werden. Die Anträge sind bei der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA GmbH) einzureichen.

Aus der Region: Köthen & Wettin-Löbejün treiben Elektromobilität voran

Die Köthen Energie treibt den Ausbau der Ladeinfrastruktur in der Region kontinuierlich voran. Dank der Förderung der Ladestation können wir neue Ladepunkte errichten und bestehende Anlagen modernisieren. Im Stadtgebiet Köthen und der Umgebung stehen Ihnen mittlerweile 34 öffentliche Stromtankstellen zur Verfügung, die rund um die Uhr zugänglich sind.

Alle unsere Ladesäulen sind öffentlich, 24/7 zugänglich und an alle gängigen Roaming-Plattformen angebunden. Sie lassen sich entweder mit jeder RFID-fähigen Ladekarte oder über Ad-hoc-Laden per Smartphone freischalten – die QR-Codes an den Säulen machen das Laden besonders einfach.

Ein Beispiel aus der Region: Am Parkplatz an der Fähre in Wettin-Löbejün wurde eine neue Schnellladesäule installiert. Sie verfügt über zwei Ladepunkte – einen mit 50 kW und einen mit 22 kW Ladeleistung – und ist mit allen gängigen Elektrofahrzeugen kompatibel. Auch hier können Fahrer dank QR-Code spontan und unkompliziert laden, ohne Registrierung oder Ladekarte.

Förderung Ladestation beantragen: Schritt-für-Schritt Anleitung

Die Beantragung einer Förderung Ladestation ist in wenigen Schritten möglich:

  1. Information einholen: Prüfen, welche Förderprogramme in Frage kommen
  2. Angebote einholen: Von zertifizierten Fachbetrieben
  3. Antrag stellen: Bei KfW, BFL oder regionaler Förderstelle
  4. Genehmigung abwarten: Erst danach Installation beginnen
  5. Installation und Inbetriebnahme: Fachgerechte Montage durch Elektriker
  6. Rechnungen einreichen: Zur Auszahlung des Zuschusses bei der Förderstelle

Fazit: Förderung nutzen und Zukunft gestalten

Sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen macht die Förderung von Ladestationen den Einstieg in die Elektromobilität deutlich einfacher. Auch wenn manche Programme aktuell pausiert sind, lohnt es sich, die Entwicklungen im Blick zu behalten. Besonders öffentliche Ladepunkte profitieren von hohen Zuschüssen und sind ein wichtiger Schritt hin zu einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur.
Mit der passenden Kombination aus Förderung, fachgerechter Installation und einer zukunftssicheren Technik schaffen Sie die Grundlage für nachhaltige Mobilität. Sei es für den eigenen Bedarf oder für Ihre Kunden und Mitarbeitenden.

Sie haben die Parkfläche – wir das Know-how.

Bei Fragen rund um Ihre Förderung oder zur Installation einer Ladestation stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:

Team Energiedienstleistungen

📞 03496 5055 47
📍 Persönlich im Energie Laden vor Ort
📧 edl@koethenergie.de 

Häufige Fragen zur Förderung einer Ladestation

Förderungen gibt es für Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen.

AC-Ladestationen, DC-Ladestationen, Wallboxen und Ladesäulen. Technische Vorgaben der Förderprogramme müssen erfüllt sein.