Neue Regelung zur An- & Abmeldung
Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für die An- und Abmeldung des Stromvertrages. Die EU-Richtlinie 2019/944 sieht vor, dass der sogenannte Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss. Stromverträge können dann also nur noch für zukünftige Zeitpunkte an- oder abgemeldet werden und nicht mehr, wie bisher, rückwirkend.
Das bedeutet: wenn Sie umziehen oder den Anbieter wechseln möchten, müssen Sie dies Ihrem Energieversorger mindestens 14 Tage im Voraus mitteilen. Rückwirkende Änderungen und Kündigungen sind dann nicht mehr möglich.
Die bestehenden vertraglichen Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert.
Alle wichtigen Infos dazu haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Schnelleinstieg
Die wichtigsten Änderungen
In diesem Video erklären wir Ihnen die wichtigsten neuen Regelungen und geben wertvolle Tipps, worauf Sie künftig bei einem Umzug besonders achten sollten.
Fragen & Antworten
Das können Sie bedenkenlos
- online über unser Kundenportal
- per E-Mail an kundenservice@koethenergie.de
- vor Ort in unserem Energie Laden (Markt 5, 06366 Köthen) erledigen.
Idealerweise mindestens 14 Tage vor Umzug oder Stromanbieterwechsel.
Sie müssen ihn entweder kündigen oder auf die neue Adresse ummelden – sonst läuft er weiter.
Ab 06.06.2025 muss der Lieferantenwechsel werktags innerhalb von 24 Stunden umgesetzt werden können. Daher dauert es in der Regel nur einen Werktag, sofern alle Daten korrekt vorliegen.
Benötigt werden folgende Daten:
- Name,
- Adresse,
- Zählernummer,
- Marktlokationsidentifikationsnummer (MaLo-ID) und
- Ein- oder Auszugsdatum
Das Wohnungsübergabeprotokoll können Sie uns nach der Wohnungsübergabe zur Verfügung stellen, um den Zählerstand abgrenzen zu können.
Die MaLo-ID (Marktlokations-ID) ist eine 11-stellige eindeutige Kennziffer Ihres Stromanschlusses.
Sie finden die MaLo-ID:
- Auf Ihrer letzten Stromrechnung
- Im Online-Kundenportal der Köthen Energie
- beim zuständigen Netzbetreiber bzw. Ihrem Vermieter
- oder auf dem Wohnungsübergabeprotokoll
Nein!
Ab dem 06.06.2025 ist eine rückwirkende An- und Abmeldung des Stromvertrags laut §20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) nicht mehr möglich.
Eine Ummeldung ist nur noch für ein zukünftiges Datum umsetzbar.
Verspätete Abmeldung:
Wird der Stromanbieter erst nach dem Auszug aus der alten Unterkunft informiert, müssen Sie bis Beendigung des Liefervertrags die Stromkosten der alten Wohnung tragen, auch wenn Sie diese nicht mehr nutzen.
Verspätete Anmeldung:
Wird der Stromanbieter erst nach dem Einzug in die neue Wohnung informiert, fallen Sie im Übergangszeitraum automatisch in die Grundversorgung, welche in der Regel teurer ist.
Der örtliche Grundversorger beliefert Sie automatisch, wenn kein anderer Vertrag besteht. Dies ist meist teurer, aber kurzfristig kündbar.
Ja, auch online ist die Anmeldung Ihres Stromvertrages über unseren Preisrechner möglich. Dazu müssen Sie nur Ihre Verbrauchsdaten eingeben und gelangen automatisch zum Vertragsabschluss.
Für die Abmeldung können Sie gerne unser Kundenportal nutzen.
Nein, die vertraglich festgelegten Laufzeiten und Kündigungsfristen der Stromverträge bleiben bestehen.
Ein Stromvertrag gilt in der Regel 12 Monate und verlängert sich nach Ablauf automatisch.
Die Kündigungsfrist beläuft sich, je nach Vertrag, auf 4 Wochen.
Sowohl Vertragslaufzeit als auch Kündigungsfrist finden Sie in unseren AGB.
Nein, die neue Regelung bezieht sich derzeit nur auf Stromverträge.
Stromlieferverträge enden nicht automatisch bei einem Umzug. Sie müssen ihren Vertrag aktiv kündigen oder sich mit Ihrem bisherigen Stromlieferanten auf eine Weiterbelieferung am neuen Wohnort einigen. Dabei gilt grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen.
Diese Checkliste hilft beim richtigen Vorgehen:
Vor dem Umzug:
- Stromvertrag für die alte Wohnung rechtzeitig kündigen oder ummelden. Die Fristen können unterschiedlich sein und sind im Stromliefervertrag zu finden.
- Wenn man den bestehenden Liefervertrag weiterführen möchte, prüfen, ob der Anbieter auch am neuen Wohnort Strom liefert und eine Ummeldung möglich ist.
- Bei Kündigung des alten Stromliefervertrages rechtzeitig einen neuen Anbieter für die neue Wohnung wählen.
Am Auszugstag:
- Stromzählerstand in der alten Wohnung ablesen (mit Foto)
- Zählernummer und -stand notieren und im Übergabeprotokoll festhalten
- Zählerstand dem Energieanbieter für die Endabrechnung übermitteln
Am Einzugstag:
- Stromzählerstand in der neuen Wohnung ablesen (mit Foto)
- Stromvertrag muss spätestens zum Einzugstag aktiv sein
- Zählernummer und -stand im Einzugsprotokoll notieren
Die Neuregelung bedeutet, dass auch Vermieter künftig darauf achten müssen, den Stromvertrag rechtzeitig an- oder abzumelden. Das gleiche gilt, wenn bei Leerstand der Wohnung, etwa für Renovierung und Sanierung, Strom aus dem Netz entnommen wird. Eine rückwirkende Ummeldung auf einen anderen Stromlieferanten ist nach neuen Regelungen der Regulierungsbehörde ausdrücklich ausgeschlossen.
Vermieter sollten sich an diese Checkliste halten:
Vor dem Auszug des Mieters:
- Stromzählerstand mit Mieter am letzten Tag ablesen (Foto + schriftlich)
- Bei mehreren Wohnungen: Zählernummer korrekt zuordnen
- Werte ins Übergabeprotokoll aufnehmen, Vermieter und Mieter unterschreiben
- Mieter daran erinnern, dass rechtzeitige Abmeldung des Stromlieferanten erforderlich ist
Bei Leerstand (z.B. Renovierung):
- Eigene Anmeldung beim Grundversorger oder einem Anbieter durchführen
- Anmeldung zu Leerstandsbeginn, da rückwirkend nicht mehr möglich
Vor dem Einzug des neuen Mieters:
- Zählerstand mit neuem Mieter am Einzugstag ablesen (Foto + schriftlich)
- Einzugsprotokoll mit Zählernummer, -stand und Datum erstellen, Vermieter und Mieter unterschreiben
- Neuen Mieter bereits im Vorfeld z.B. bei Vertragsunterschrift auf rechtzeitige Stromanmeldung hinweisen
Bei mehreren Wohnungen sollte der Vermieter die Zählernummern und Wohnungen eindeutig zuordnen und die Übergabeprotokolle zur Beweissicherung archivieren.
Nein, die Versorgung ist während des gesamten Wechselprozesses garantiert.
Was wird sich also ändern?
Ab dem 6. Juni 2025 ändern sich die Fristen und Abläufe im deutschen Strommarkt.
An- & Abmeldungen nur noch im Voraus
Vertragsbedingungen ändern sich nicht
MaLo-ID wird wichtiger
Hintergrund
Ab dem 6. Juni 2025 werden die Abläufe auf dem Strommarkt verändert. Die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und anderen Unternehmen wird neu geregelt. Die Bundesnetzagentur setzt neue Fristen fest, die für alle Energieversorger gleichermaßen gelten.
Der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels muss dadurch innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein und an jedem Werktag möglich sein. Diese Änderung wird als ‚Lieferantenwechsel in 24 Stunden‘ bezeichnet. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind nach den neuen Regeln nicht mehr zulässig.
Diese Anpassungen sollen den Wettbewerb im Energiemarkt stärken und den Anbieterwechsel einfacher und schneller machen. Die Änderungen ergeben sich aus § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Vorgabe im Gesetz beruht auf der EU-Richtlinie 2019/944.

Checkliste für den komplikationslosen Anbieterwechsel
Besonders bei einem Umzug wird die neue Regelung zum 24h-Lieferantenwechsel spürbar.
Damit Sie in diesem Fall an alles denken, hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) eine kompakte Checkliste zusammengestellt.
Darin finden Sie die wichtigsten Punkte, die es beim Lieferantenwechsel zu beachten gilt – übersichtlich und auf einen Blick.
Energie Laden
- Markt 5 | 06366 Köthen
- 03496 5055 55
- privatkunden@koethenergie.de
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 12:00 Uhr & 13:00 – 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 12:00 Uhr & 13:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 12:00 Uhr & 13:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:30 Uhr |
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