Kündigungsfrist Grundversorgung: Strom & Gas flexibel kündigen
Die Energiekosten für Strom und Gas sind in den letzten Jahren spürbar gestiegen und viele Haushalte suchen nach Möglichkeiten, ihre monatlichen Ausgaben zu senken. Einer der einfachsten Schritte ist der Wechsel aus der Grundversorgung in einen günstigeren Strom- oder Gastarif. Was viele nicht wissen: In der Grundversorgung gelten besonders kurze Kündigungsfristen.
In diesem Beitrag erhalten Sie alle wichtigen Infos rund um die Kündigungsfrist, das Sonderkündigungsrecht und wie Sie beim Anbieterwechsel Energiekosten sparen können.
Schnelleinstieg
Was ist die Grundversorgung?
Die Grundversorgung ist die gesetzlich vorgeschriebene Standardversorgung mit Strom oder Gas. Sie greift immer dann, wenn Sie keinen speziellen Vertrag mit einem Energieanbieter abgeschlossen haben. Typische Beispiele sind:
- nach einem Umzug, wenn Sie noch keinen neuen Vertrag abgeschlossen haben,
- wenn Ihr alter Vertrag ausgelaufen ist,
- wenn Ihr vorheriger Anbieter Insolvenz angemeldet hat.
Dabei ist der Grundversorger, das Unternehmen, das in Ihrem Netzgebiet die meisten Haushalte beliefert. Häufig sind das die örtlichen Stadtwerke.
Das Besondere: Sie müssen keinen Vertrag unterschreiben. Schon wenn Sie Strom oder Gas nutzen, etwa das Licht einschalten, schließen Sie automatisch einen Vertrag mit dem Grundversorger ab. Genau deshalb landen viele Verbraucher unbewusst in der Grundversorgung und zahlen unnötig hohe Preise. In der Ersatzversorgung sorgt der Grundversorger dafür, dass Sie weiterhin Strom und Gas erhalten, bis ein neuer Tarif wirksam ist.
Bin ich in der Grundversorgung? So finden Sie es heraus.
Folgende Schritte helfen Ihnen, herauszufinden, ob Sie aktuell in der Grundversorgung sind:
- Rechnung prüfen: Auf Ihrer Energierechnung muss angegeben sein, ob Sie sich in der Grundversorgung befinden.
- Vertragsunterlagen einsehen: Wenn kein Sondertarif vereinbart wurde, handelt es sich um Grundversorgung.
- Grundversorger ermitteln: Sie können Ihren Grundversorger einfach herausfinden, indem Sie:
- Ihre Postleitzahl mit dem Begriff „Grundversorger Strom“ oder
„Grundversorger Gas“ in eine Suchmaschine eingeben, - den örtlichen Netzbetreiber kontaktieren oder
- die Website Ihrer Stadt oder Gemeinde besuchen.
- Ihre Postleitzahl mit dem Begriff „Grundversorger Strom“ oder
Achtung: Auch beim Grundversorger können Sie einen Sonderkundenvertrag haben. Dieser unterscheidet sich preislich und rechtlich von der Grundversorgung.
Kündigungsfrist in der Grundversorgung
Ein großer Vorteil der Grundversorgung ist ihre kurze Kündigungsfrist. Laut § 20 Abs. 1 StromGVV/GasGVV können Sie Ihren Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Das bedeutet:
- Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit,
- Sie müssen nicht auf das Monatsende warten,
- und Sie können sehr flexibel auf Preisänderungen reagieren.
Diese Flexibilität unterscheidet die Grundversorgung deutlich von vielen Sondertarifen, die meist eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf oder 24 Monaten haben.
Wie kündige ich die Grundversorgung?
Die Kündigung muss in Textform erfolgen (per Brief, E-Mail oder Fax). Anbieter müssen inzwischen auch eine Online-Kündigungsmöglichkeit anbieten.
Folgende Angaben sollte Ihre Kündigung enthalten:
- Ihre Adresse und die des Anbieters
- Kunden- und Zählernummer
- aktuelles Datum
- ggf. neue Anschrift und Umzugsdatum
- gewünschter Kündigungstermin („zum nächstmöglichen Termin“)
- Ihre Unterschrift
Der Grundversorger bestätigt Ihre Vertragsbeendigung umgehend schriftlich, sobald Ihre Kündigung eingeht.
Was passiert nach der Kündigung?
Viele Verbraucher fürchten, nach einer Kündigung ohne Energieversorgung dazustehen. Diese Sorge ist unbegründet:
- In der Ersatzversorgung liefert der Grundversorger weiterhin Strom und Gas, bis Ihr neuer Tarif startet.
- Eine Versorgungslücke entsteht nicht, Sie zahlen jedoch weiterhin die oft höheren Preise der Grundversorgung.
Deshalb sollten Sie nach einer Kündigung möglichst schnell einen neuen Vertrag oder Tarif abschließen.
Tipps für den Anbieterwechsel
Damit Ihr Wechsel reibungslos funktioniert und sich wirklich lohnt, beachten Sie folgende Punkte:
- Vergleichen Sie regelmäßig: Nutzen Sie Vergleichsportale, um aktuelle Preise zu prüfen.
- Achten Sie auf die Vertragsbedingungen: Prüfen Sie Mindestlaufzeiten, Kündigungsfristen und Preisgarantien.
- Berücksichtigen Sie Boni und Rabatte: Viele Anbieter locken Neukunden mit attraktiven Startboni.
- Verbrauch einschätzen: Geben Sie Ihren tatsächlichen Jahresverbrauch ein, um realistische Angebote zu erhalten.
- Beratung einholen: Verbraucherzentralen bieten unabhängige Hilfe bei Fragen.
Tipp: Nutzen Sie unseren kostenlosen Energiekostenrechner, um schnell und einfach Ihre aktuellen Strom- oder Gaskosten zu prüfen und mögliche Einsparpotenziale zu entdecken.
Preisrechner
Ermitteln Sie mit unserem Preisrechner schnell und einfach Ihre jährlichen Kosten und finden Sie so Ihren individuellen Strom-Tarif.
Fazit zur Kündigung der Grundversorgung
Die Kündigungsfrist in der Grundversorgung beträgt nur zwei Wochen, was Ihnen eine hohe
Flexibilität bei der Wahl Ihres Energieanbieters ermöglicht. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um von günstigeren Tarifen zu profitieren und Ihre Energiekosten zu senken. Vergleichen Sie regelmäßig die Angebote und bleiben Sie informiert über mögliche Preiserhöhungen. So behalten Sie die Kontrolle über Ihre Strom- und Gasverträge.
Unsere Empfehlung: Bleiben Sie nicht in der teuren Grundversorgung hängen. Vergleichen Sie regelmäßig die Tarife und nutzen Sie die kurze Kündigungsfrist, um dauerhaft zu sparen.
Häufig gestellte Fragen zur Kündigungsfrist der Grundversorgung
Die Kündigungsfrist beträgt nur zwei Wochen. Diese Frist gilt unabhängig davon, wie lange Sie schon im Vertrag sind oder ob es bestimmte Mindestlaufzeiten gibt. Das macht die Grundversorgung besonders flexibel, ist aber meist auch teurer als andere Tarife.
Ja, Sie können jederzeit kündigen. Es gibt keine festen Kündigungstermine. Sie müssen sich nicht an feste Kündigungstermine wie zum Monatsende oder Jahresende halten, sondern können den Wechsel flexibel anstoßen, wenn es Ihnen passt.
Auch in der Grundversorgung gilt das sogenannte Sonderkündigungsrecht. Wenn Ihr Grundversorger die Preise erhöht, können Sie den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung kündigen. Dieses Recht besteht unabhängig davon, wie lange Ihr Vertrag läuft.
Am einfachsten und schnellsten funktioniert die Suche nach einem günstigeren Strom- oder Gasanbieter über Vergleichsportale im Internet. Dort geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren ungefähren Jahresverbrauch ein. Anschließend erhalten Sie eine Übersicht mit passenden Angeboten, die nach Preis, Vertragslaufzeit und weiteren Konditionen sortiert werden können.