Liebe Kundinnen und Kunden,
die Bundesregierung hat am 23.06.2022 die Alarmstufe im Notfallplan Gas ausgerufen. Aktuell ist die Gasversorgung in Köthen gesichert. Wie alle Gasversorger in Deutschland ist jedoch auch die Köthen Energie abhängig von überregionalen Gaslieferungen. Daher bereiten wir uns intensiv auf eine mögliche Gasmangellage vor.
Auf dieser Seite werden wir die wichtigsten Fragen rund um die Gasversorgung in der aktuellen Situation beantworten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) hat am 23. Juni 2022 nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die zweite Stufe des Notfallplans Gas, die Alarmstufe, ausgerufen. Mit dem Ausruf der Alarmstufe wird deutlich, dass die Versorgungslage in Deutschland kritisch eingeschätzt wird. Der Notfallplan Gas hat 3 Stufen, die dritte Stufe ist die Notfallstufe. Momentan ist die Versorgungssicherheit jedoch gewährleistet. Wir befinden uns dennoch in einer angespannten Lage.
Wir Beobachten stets die gesetzlichen Vorgaben und die Entwicklungen am Energiemarkt. Unsere Kunden müssen sich jedoch in den kommenden Wochen und Monaten auf steigende Gaspreise und Heizkosten einstellen.
Die Versorgungssicherheit unserer Kunden ist momentan sichergestellt. Sollte der Fall einer Gasmangellage eintreten, tritt ein Plan auf nationaler Ebene für Deutschland in Kraft. Haushaltskunden und soziale Einrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäuser sind durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt.
Die Köthen Energie GmbH verfolgt eine langfristige Beschaffungsstrategie. Wir kaufen Erdgas dabei in Tranchen mehrere Jahre im Voraus ein. Dadurch können kurzfristige Preissprünge am Markt besser abgefedert werden. Unsere Kunden profitieren demzufolge auch momentan von unserer Einkaufspolitik, denn unsere Erdgaspreise liegen deutlich unter dem derzeit aktuellen Preisniveau am Markt. Das bestärkt uns bei der Umsetzung einer langfristigen Beschaffungsstrategie.
Die Ausrufung der 2. Stufe, der Alarmstufe, dient der Vorsorge. Die Gesamtversorgung aller deutschen Gasverbraucher ist weiterhin gewährleistet. Es bestehen aktuell keine Versorgungsengpässe. Derzeit ist noch ausreichend Erdgas für alle Endverbraucher wie z.B. Haushaltskunden, soziale Einrichtungen und der Wirtschaft vorhanden. Bereits am 30. März 2022 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Frühwarnstufe im „Notfallplan Gas“ ausgerufen. Die vorsorglichen Maßnahmen dienen dazu, dass sich Unternehmen und Institutionen auf mögliche Lieferengpässe oder Lieferunterbrechungen vorbereiten können. Erst in der letzten Stufe, die sogenannte Notfallstufe, ist eine Reduzierung oder Unterbrechung der Erdgasversorgung möglich.
Erst wenn die sogenannte Notfallstufe ausgerufen wird, regelt der Staat, wie das vorhandene Erdgas verteilt wird und wer vom Erdgas abgekoppelt wird. Dabei ist gesetzt geregelt, wer davor besonders geschützt ist. Der Begriff der geschützten Kunden gemäß § 53a EnWG umfasst alle Letztverbraucher, der Verbrauch über ein Standardlastprofile gemessen wird – d.h. neben privaten Haushaltskunden auch kleine und mittlere Unternehmen aus dem Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen – sowie grundlegende soziale Dienste bzw. Einrichtungen.
Seit über einem Jahr kennen die Preise an den Energiemärkten fast nur noch eine Richtung und erklimmen immer neue höhere Rekordniveaus. Nachdem bereits im Herbst 2021 die Beschaffungskosten für Erdgas durch die weltweite konjunkturelle Erholung und die verstärkte Nachfrage aufgrund der Witterung sprunghaft angestiegen waren, haben mehrere Energie-Discounter die Belieferung ihrer Kunden/innen eingestellt und damit die Grundversorger vor eine große Herausforderung gestellt. Nachdem sich die Marktsituation Anfang 2022 etwas beruhigt hatte, spitzte sich die Lage mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine wieder deutlich zu, so dass die Preise im März 2022 einen historischen Höchststand erreicht hatten und seitdem weiter steigen. Kostete eine Megawattstunde Gas im Juli 2021 noch ca. 30 €, sind es jetzt 170 €. Damit hat sich der Preis im Spotmarkt mehr als verfünffacht. Einer der aktuellsten Preistreiber ist nach der Unterbrechung der Gaszufuhr über die Jamal-Pipeline die Lieferreduzierung der Gasflüsse in Nord Stream 1 auf 40% der Maximalleistung sowie die Unsicherheit, wie sich die Gasflüsse nach den geplanten Wartungsarbeiten an der Gaspipeline Nord Stream 1 entwickeln.
Da Gas auch als Energieträger für die Stromerzeugung eingesetzt wird, hat die Angebotsverknappung sowie der hohe Preis ebenfalls direkten Einfluss auf die Entwicklung des Strompreises. Außerdem steigt die Strom-Nachfrage seit Mitte 2021 in der Industrie sowie im privaten Bereich und die Wettermodelle deuten auf einen trockenen und heißen Sommer hin, was zusätzlich zu steigenden Preisen führt. Aktuell kostet die Megawattstunde Strom im Spot ca. 350 €, vor einem Jahr waren es noch ca. 90 €, d.h. Strom kostet z.Zt. viermal mehr in der Beschaffung.
Ja, es macht Sinn schon jetzt den Abschlag für Erdgas und Strom anpassen zulassen. Insbesondere, wenn Sie eine Preisinformation von der Köthen Energie erhalten haben oder Sie schon länger ihren monatlichen Abschlag nicht angepasst haben. Ihren Abschlag können Sie persönlich im Energie Laden am Markt 5 oder telefonisch unter 03496/5055 55 anpassen. Gerne können Sie dafür auch unser Kundenportal unter www.koethenergie.de/kundenportal nutzen.
Wenn Sie befürchten, dass Sie Ihre Erdgas- und Stromrechnung nicht mehr begleichen können, dann sprechen Sie uns an. Unsere Kundenberaterin bespricht gerne mit Ihnen individuelle Lösungen, wie Sie Zahlungsengpässe umgehen. Sprechen Sie uns einfach an. Wertvolle Tipps bei Zahlungsschwierigkeiten erhält man auch bei Verbraucherzentrale. Die Beratungen sind häufig kostenfrei und sie geben Auskunft welche Behörde (z.B. Agentur für Arbeit, Schuldnerberatung, etc. ) der richtige Ansprechpartner ist.
Wir bieten momentan Strom- und Gasverträge für Bestands- und Neukunden an. Konditionen und Tarifdetails können sie im Energie Laden am Markt 5 oder telefonisch unter 03496/505583 erfragen.
Preisänderungen sind unabhängig von der Ausrufung der Alarmstufe nach den gesetzlichen Vorgaben z.B. in der Grundversorgungsverordnung und unter den dort festgeschriebenen Bedingungen grundsätzlich möglich. Das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) enthält nun in §24 ein außerordentliches gesetzliches Preisanpassungsrecht. Die Anwendung des Preisanpassungsrechts setzt voraus, dass sowohl das Bundeswirtschaftsministerium die Alarmstufe ausruft, als auch die Bundesnetzagentur eine Gasmangellage feststellt. Dies ist bisher nicht erfolgt, so dass das Recht zur Preiserhöhung nach § 24 EnSiG bisher nicht anwendbar ist.